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Mitglied­schaft

die wichtigsten Infos zu Deiner Mitgliedschaft bei KWON

§1 Trainingsangebot

(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch im eingeschriebenen Kursprogramm.

(II) Das Trainingsangebot richtet sich dabei nach dem aktuellen Stunden- und Terminplan unter kwon.center/kurszeiten

(III) An Feiertagen findet regelmäßig und nach Ankündigung Training für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren statt. In den Kinderprogrammen entfällt der Unterricht an Feiertagen.

§2 Schulordnung
Schulordnung und Haftung

(I) Für den Verlust mitgebrachter Kleidung und Wertgegenstände haftet KWON nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(II) Grob fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigungen in der Übungshalle oder in den Umkleideräumen werden dem Verursachers in Rechnung gestellt.

(III) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet. Bei ungebührlichem Verhalten der Trainingsleitung oder Sportkameraden gegenüber sowie bei grobem Verstoß gegen die Regeln des Anstands ist KWON zur außerordentlichen Kündigung des Trainingsvertrages berechtigt.

Trainingsbekleidung

(IV) Als Trainingsbekleidung ist grundsätzlich der Trainingsanzug (Dobok) mit dem Logo der KWON Kampfkunstschule verpflichtend. In begründeten Fällen kann die Kursleitung Ausnahmen gestatten.

Beiträge und sonstige Gebühren
§3 Beitragszahlung

(I) Der Unterrichtsbeitrag wird standardmäßig für vier Wochen im Voraus in den Kalenderwochen 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49 per Lastschrift eingezogen. Die Bank- und Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften beträgt 6€.

(II) Der Wegfall eines Rabattgrunds ist unverzüglich anzugeben. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls ist der Beitrag ohne die Rabattierung fällig.

(III) Im Terminkalender unter kwon.center/kurszeiten dargestellte Schließtage sind bereits im Beitrag berücksichtigt und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung. Ebenso befreit die Nichtteilnahme am Unterricht nicht vom Beitrag.

§3a Starterpaket

(I) Bei Anmeldung erhält das Neumitglied ein Starterpaket. Enthalten sind u.a. der Anzug, Sportbeutel, Mitgliedskarte sowie kursabhängige Artikel (wie z.b. die Fleißkarte) und die Ausweisgebühr.

(II) Die Kosten für das Starterpaket werden einmalig zusammen mit der ersten Beitragszahlung abgebucht.

§3b Fleißkarte

(I) In den Kursprogrammen BUDOKIDS, HODORI und JUNGE TIGER erhalten die Kinder Fleißkarten, auf denen der Trainingseinsatz motivierend festgehalten wird.

(II) Beim Erreichen von Zwischenzielen (Sterne) erhalten die Kinder hochwertige Fleißprämien. Diese sind im Beitrag enthalten.

§4 Prüfungsgebühren

Hodori
Teilnahme am Prüfungstag 25€


Junge Tiger & Tiger Teens
Ränge "White Tiger" bis einschl. "Green Tiger" 25€
höhere Gurte siehe Jugend


Jugend und Erwachsene

9. KUP (weiß-gelb) 30€
8. KUP (gelb) 35€
7. Kup (gelb-grün) 35€
6. KUP (grün) 40€
5. KUP (grün-blau) 40€
4. KUP (blau) 45€
3. KUP (blau-rot) 45€
2. KUP (rot) 55€
1. KUP (rot-schwarz) 65€
Schwarzgurtprüfung I. DAN: 150€
Schwarzgurtprüfung II. DAN: 200€
Schwarzgurtprüfung III. DAN: 250€

In den Prüfungsgebühren nach den Leitlinien der Finanzordnung unseres Dachverbands Traditional Taekwondo Centers e.V. sind alle Aufwendungen für Gürtel, Urkunden, Prüfer und Bruchtestmaterial enthalten.

Stand: 20. März 2024

weitere Vertrags­bedingungen
§5 Buchhaltung, Zahlungsdienstleister

(I) KWON beauftragt für das Vertrags- und Forderungswesen sowie Bankgeschäfte und Buchhaltung einen externen Abrechnungsservice.

(II) Für entsprechende Anfragen erreichen Sie die Abrechnungsstelle über This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

§6 Beenden der Mitgliedschaft

(I) Die Mitgliedschaft hat eine 24- monatige Rahmenlaufzeit, in der eine Beitragsgarantie gilt. Dem Mitglied stehen allerdings schon vorzeitige Kündigungs- termine zur Verfügung, abhängig vom Tarifmodell im Turnus von ein, drei, sechs oder zwölf Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft.

(II) Für eine Kündigung gemäß Abs. I und II muss eine Frist von mindestens einem Monat zum nächstmöglichen Kündigungstermin eingehalten werden.

(III) Die Kündigung muss schriftlich an unsere Anschrift erfolgen. Akzeptiert wird auch eine direkt an unser Abrechnungsbüro gerichtete Email über die Email-Adresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Eine Bekanntgabe auf anderem Wege (Messenger, Social Media, mündlich etc.) ist zur Einhaltung der Kündigungsfrist nicht ausreichend.

(IV) Erfolgt während der Rahmenlaufzeit keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch zu den Konditionen des monatlich kündbaren Superflextarifs weiter. Dem Mitglied wird zuvor aber eine preisgünstigere Laufzeit angeboten.

§7 Trainingspause

(I) Bei den BUDOKIDS, HODORI, JUNGE TIGER kann auf Kulanz eine Freihaltung vom aktiven Beitrag beantragt werden, wenn das Training vier Wochen oder länger in Folge nicht besucht werden kann.

(II) In diesem Fall wird für jede volle Kalenderwoche der Pause lediglich eine Freihaltegebühr berechnet.

Die aktuell anfallenden Freihaltegebühr beläuft sich auf 8€ pro Kalenderwoche (Stand: 1.1.2024)

(III) Der Antrag auf Pause muss unter Angabe des Zeitraums der Abwesenheit per Email erfolgen an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Eine mündliche oder anderweitige Bekanntgabe ist nicht ausreichend.

(IV) Die Pause kann frühestens ab der auf den Antrag folgenden Kalenderwoche berücksichtigt werden, nicht jedoch rückwirkend.

(V) Für jede volle Kalenderwoche der Pause erfolgt eine Gutschrift des Differenzbetrags aus Beitrag und der Freihaltegebühr auf das Konto des Zahlungspflichtigen. Der reguläre Beitragseinzug wird in der Zeit nicht unterbrochen.

(VI) Bei einer Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft über ihr gemäß §6 zu berechnendes Ende hinaus um die freigehaltenen vollen Kalenderwochen der Pause.

§8 versäumtes Training

(I) Bei den BUDOKIDS, HODORI, JUNGE TIGER kann ein versäumtes Training in derselben oder in der darauffolgenden Woche ersatz- weise an einem gemäß Stunden- plan geeigneten Alternativtermin wahrgenommen werden.

(II) Ein Sammeln von Alternativ- terminen über zwei oder mehr Wochen hinaus ist nicht möglich. Für längere Abwesenheiten steht unsere Kulanzregelung zur Trainingspause in §7 zur Verfügung.

(III) Der Alternativtermin muss aus Gründen der ordnungsgemäßen Trainingsplanung und Aufsicht über kwon-in.de/ausweichtermin beantragt werden. Nicht möglich ist eine nachträgliche Beantragung für bereits versäumte Termine.

sonstiges
Schulwechsel

Sportler/innen aus Schulen im "Traditional Taekwon-Do Centers e.V." Dachverband können das Training sofort mit der Graduierung ihrer Heimatschule fortsetzen. Dasselbe gilt, wenn der bisherige Schulleiter seine letzte DAN-Prüfung direkt bei Großmeister Kwon, Jae-Hwa abgelegt hat.

Schüler anderer Schulen legen nach angemessener Einlernphase eine  Anerkennungsprüfung ab.

Gasttraining

Kampfsportler/innen aus anderen Schulen uns Systemen sind uns jederzeit willkommen. Wir freuen uns immer über Gäste! Der einmalige Schulbesuch ist kostenfrei.

Taekwondo und Karate Übende können zum Gasttraining den Anzug und Gurt ihrer Schule tragen und nehmen gemäß Ihrer dortigen Graduierung am Training teil. Kampfsportler aus anderen Kampfkünsten bitten wir, das Training in regulärer Sportbekleidung zu besuchen. 

Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

(I) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden folgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefon
  • Emailadresse
  • Bankverbindung
  • Eintrittsdatum
  • Prüfungsdaten

(II) Die angegebenen personenbezogenen Daten werden auf Datenverarbeitungssystemen der KWON Kampfkunstschule gespeichert und für Verwaltungszwecke verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur in Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der Schule und auf Anforderung der zuständigen Fachverbände für deren Verwaltungszwecke. Eine vertrauliche Behandlung der Daten wird zugesichert.

(III) Es kann jederzeit schriftlich Auskunft über die gespeicherten Daten angefordert werden und Korrektur verlangt werden, soweit die Daten unrichtig oder unvollständig sind. Eine Löschung kann nur verlangt werden, soweit die Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse der Schule oder der Fachverbände nicht mehr notwendig sind. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Auskünfte über Inhalt und Umfang der Datenerhebung zu verlangen. Etwaige Anfrage sind an folgenden Kontakt zu richten:

KWON Kampfkunstschule
Herr Claus Moos
Regensburger Straße 145
85055 Ingolstadt

bzw. an 
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