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Membership

die wichtigsten Infos zu Deiner Mitgliedschaft bei KWON

§1 Trainingsangebot

(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch des gebuchten Kursprogramms.

(II) Das Trainingsangebot richtet sich nach dem jeweils geltenden Stunden-, Termin- und Ferienplan. wie unter kwon-in.de/kurszeiten dargestellt. Änderungen des Stundenplans sowie organisatorisch erforderliche Änderungen einzelner Trainingstermine bleiben vorbehalten, soweit diese für das Mitglied zumutbar sind.

(III) An Feiertagen entfällt der reguläre Kinderunterricht. Für Erwachsene und Jugendliche wird regelmäßig nach Ankündigung Training angeboten.

§2 Schulordnung
Schulordnung und Haftung

(I) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt KWON keine Verwahrungspflicht. Die gesetzliche Haftung von KWON bleibt unberührt.

(II) Für schuldhaft verursachte Beschädigungen an Räumen, Einrichtungen oder Trainingsgegenständen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

(III) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung und der Anweisungen der Trainingsleitung verpflichtet. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung, bei grob unangemessenem Verhalten gegenüber der Trainingsleitung oder anderen Teilnehmern sowie bei sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen kann KWON nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt sein.

Trainingsbekleidung

(IV) Als Trainingsbekleidung ist grundsätzlich der Trainingsanzug (Dobok) mit dem Logo der KWON Kampfkunstschule vorgesehen. In begründeten Fällen kann die Kursleitung Ausnahmen gestatten.

Beitragswesen
§3 Beitragszahlung

(I) Der vereinbarte Unterrichtsbeitrag wird alle vier Kalenderwochen (KW) im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Die Bankeinzüge erfolgen in KW 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49.

(II) Wird eine Lastschrift aus Gründen zurückgegeben, die das Mitglied bzw. der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, können die

(I) Bei BUDOKIDS, HODORI, JUNGE TIGER kann auf Antrag eine vorübergehende Trainingspause vereinbart werden, wenn das Training für mindestens vier volle Kalenderwochen in Folge nicht besucht werden kann. Die Trainingspause stellt eine freiwillige vertragliche Sonderregelung dar. Gesetzliche Rechte des Mitglieds, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

(II) Die Trainingspause muss vor ihrem Beginn beantragt und von KWON bestätigt werden. Zur Beantragung steht ein Onlineformular unter kwon-in.de/trainingspause zur Verfügung. Eine Trainingspause kann frühestens ab der auf die Antragstellung folgenden Kalenderwoche beginnen. Eine rückwirkende Vereinbarung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(III) Während der vereinbarten Trainingspause ruht die Berechtigung zur Teilnahme am regulären Training. Anstelle des regulären Mitgliedsbeitrags wird für die vollständig ausgesetzten Kalenderwochen eine Freihaltegebühr berechnet.

(IV) Durch die vereinbarte Trainingspause verschieben sich der nächste und alle folgenden tarifabhängigen Kündigungstermine um die Anzahl der vollständig ausgesetzten Kalenderwochen.

Die bei Antragstellung geltende Höhe der Freihaltegebühr wird dem Antragsteller im Onlineformular vor Abgabe des Antrags mitgeteilt.

(V) Der reguläre Mitgliedsbeitrag wird aus abrechnungstechnischen Gründen während der Trainingspause weiter eingezogen. Die Differenz zwischen dem regulären Mitgliedsbeitrag und der Freihaltegebühr wird dem Mitgliedskonto am Ende der Pause gutgeschrieben.

(VI) Nach Ablauf der vereinbarten Trainingspause wird die Mitgliedschaft automatisch zu den zuvor geltenden Konditionen fortgeführt. Einer gesonderten Wiederaufnahmeerklärung bedarf es nicht.

 hierdurch tatsächlich entstandenen und erstattungsfähigen Kosten in Rechnung gestellt werden.

(III) Der Wegfall eines vereinbarten Rabattgrundes ist KWON unverzüglich mitzuteilen. Ab Wegfall der Voraussetzungen entfällt die entsprechende Rabattierung.

(IV) Die im veröffentlichten Termin- und Ferienplan ausgewiesenen regulären Schließ- und Ferienzeiten sind bei der Kalkulation des Beitrags bereits berücksichtigt und führen nicht zu einer anteiligen Beitragserstattung. Die Nichtteilnahme des Mitglieds am angebotenen Unterricht lässt die Beitragspflicht grundsätzlich unberührt.

§4 Prüfungsgebühren

Hodori
Teilnahme am Prüfungstag 25€


Junge Tiger & Tiger Teens
Ränge "White Tiger" bis einschl. "Green Tiger" 25€
höhere Gurte siehe Jugend


Jugend und Erwachsene

9. KUP (weiß-gelb) 30€
8. KUP (gelb) 35€
7. Kup (gelb-grün) 35€
6. KUP (grün) 40€
5. KUP (grün-blau) 40€
4. KUP (blau) 45€
3. KUP (blau-rot) 45€
2. KUP (rot) 55€
1. KUP (rot-schwarz) 65€
Schwarzgurtprüfung I. DAN: 150€
Schwarzgurtprüfung II. DAN: 200€
Schwarzgurtprüfung III. DAN: 250€

In den Prüfungsgebühren nach den Leitlinien der Finanzordnung unseres Dachverbands Traditional Taekwondo Centers e.V. sind alle Aufwendungen für Gürtel, Urkunden, Prüfer und Bruchtestmaterial enthalten.

Stand: 20. März 2024

§5 Buchhaltung, Zahlungsdienstleister

(I) KWON kann zur Durchführung der Mitgliederverwaltung, Zahlungsabwicklung und Buchhaltung externe Dienstleister einsetzen.

(II) Bei Zahlungsverzug kann KWON nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanwalt oder einen registrierten Inkassodienstleister mit der Durchsetzung fälliger Forderungen beauftragen.

(III) Anfragen zu Beiträgen, Zahlungen und Vertragsangelegenheiten können per Email gerichtet werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

weitere Regelungen
§6 Beendigung der Mitgliedschaft

(I) Die Mitgliedschaft hat eine 24-monatige Laufzeit mit Beitragsgarantie.

(II) Die Mitgliedschaft kann während dieser Laufzeit aber entsprechend dem im Mitgliedsantrag gewählten Tarif vorzeitig sondergekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils mit einer Frist von einem Monat zum nächsten tarifabhängigen Kündigungstermin möglich. Die Kündigungstermine ergeben sich ab Vertragsbeginn wie folgt:

– Superflex: monatlich
– Flextarif: alle drei Monate
– Normaltarif: alle sechs Monate
– Bestprice: alle zwölf Monate

(III) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder ein Brief an die Geschäftsanschrift sind dafür am besten geeignet. Die Postadresse lautet

KWON Kampfkunstschule
Regensburger Straße 145
85055 Ingolstadt

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung.

(IV) Erfolgt keine Kündigung, wird die Mitgliedschaft nach Ablauf der 24-monatigen Laufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Sie kann anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Für die weitere Mitgliedschaft gilt der zu diesem Zeitpunkt für eine entsprechende monatlich kündbare Mitgliedschaft ausgewiesene Beitrag. KWON informiert das Mitglied rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit über den anschließend geltenden Beitrag und kann dem Mitglied alternativ den Abschluss eines günstigeren Laufzeittarifs anbieten.

§7 Aussetzen der Mitgliedschaft

(I) Bei BUDOKIDS, HODORI, JUNGE TIGER kann auf Antrag eine vorübergehende Trainingspause vereinbart werden, wenn das Training für mindestens vier volle Kalenderwochen in Folge nicht besucht werden kann. Die Trainingspause stellt eine freiwillige vertragliche Sonderregelung dar. Gesetzliche Rechte des Mitglieds, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

(II) Die Trainingspause muss vor ihrem Beginn beantragt und von KWON bestätigt werden. Zur Beantragung steht ein Onlineformular unter kwon-in.de/trainingspause zur Verfügung. Eine Trainingspause kann frühestens ab der auf die Antragstellung folgenden Kalenderwoche beginnen. Eine rückwirkende Vereinbarung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(III) Während der vereinbarten Trainingspause ruht die Berechtigung zur Teilnahme am regulären Training. Anstelle des regulären Mitgliedsbeitrags wird für die vollständig ausgesetzten Kalenderwochen eine Freihaltegebühr berechnet.

(IV) Durch die vereinbarte Trainingspause verschieben sich der nächste und alle folgenden tarifabhängigen Kündigungstermine um die Anzahl der vollständig ausgesetzten Kalenderwochen.

Die bei Antragstellung geltende Höhe der Freihaltegebühr wird dem Antragsteller im Onlineformular vor Abgabe des Antrags mitgeteilt.

(V) Der reguläre Mitgliedsbeitrag wird aus abrechnungstechnischen Gründen während der Trainingspause weiter eingezogen. Die Differenz zwischen dem regulären Mitgliedsbeitrag und der Freihaltegebühr wird dem Mitgliedskonto am Ende der Pause gutgeschrieben.

(VI) Nach Ablauf der vereinbarten Trainingspause wird die Mitgliedschaft automatisch zu den zuvor geltenden Konditionen fortgeführt. Einer gesonderten Wiederaufnahmeerklärung bedarf es nicht.

§8 Nachholen eines versäumten Trainings

(I) In den Programmen BUDOKIDS, HODORI und JUNGE TIGER kann ein versäumtes Training in derselben oder der darauffolgenden Woche nachgeholt werden, sofern ein alternativer Trainingstag am Standort angeboten wird. Längere Ausfallzeiten werden mit der Regelung aus §7 aufgefangen.

(III) Der Alternativtermin muss aus Gründen der ordnungsgemäßen Planung von Training und Aufsicht über kwon-in.de/Ausweichtermin bekannt gegeben werden.

sonstiges
Erreichbarkeit und aktuelle Infos

Wir bitten dafür zu sorgen, dass uns immer die aktuellen Mobilnummern und Adressen vorliegen. Änderungen können vorgenommen werden unter kwon-in.de/update

Weiterhin empfehlen wir, der Whatsapp Infogruppe Ihres Kurses beizutreten, um keine kurzfristigen Ankündigungen zu verpassen. Alle Gruppen sind hier gelistet: kwon-in.de/infos

Schulwechsel

Sportler/innen aus Schulen im "Traditional Taekwon-Do Centers e.V." Dachverband können das Training sofort mit der Graduierung ihrer Heimatschule fortsetzen. Dasselbe gilt, wenn der bisherige Schulleiter seine letzte DAN-Prüfung direkt bei Großmeister Kwon, Jae-Hwa abgelegt hat.

Schüler anderer Schulen legen nach angemessener Einlernphase eine  Anerkennungsprüfung ab.

Gasttraining

Kampfsportler/innen aus anderen Schulen uns Systemen sind uns jederzeit willkommen. Wir freuen uns immer über Gäste! Der einmalige Schulbesuch ist kostenfrei.

Taekwondo und Karate Übende können zum Gasttraining den Anzug und Gurt ihrer Schule tragen und nehmen gemäß Ihrer dortigen Graduierung am Training teil. Kampfsportler aus anderen Kampfkünsten bitten wir, das Training in regulärer Sportbekleidung zu besuchen. 

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