Fragen Sie bitte Ihren individuellen Beitrag an für die Teilnahme von 3 oder mehr Familienmitgliedern
bzw. beim Vorliegen von Sonderkonstallationen (Arbeitslosigkeit, Alleinerziehend, Bafög etc.)
(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch des Unterrichts in der zutreffenden Gruppe Budokids, Junge Tiger oder im Jugend- und Erwachsenenprogramm.
(II) Das Unterrichtsangebot richtet sich nach dem aktuellen Stundenplan. Der Schulungsbetrieb findet dabei an 52 Wochen im Jahr ohne Ferienunterbrechung statt.
(III) Bei einem Wechsel in eine andere Gruppe gem. §1 (I) oder Änderung der Vertragsmodalitäten wird eine neue Mitgliedsvereinbarung zu den aktuell gültigen Konditionen ausgestellt. Ein Tarifwechsel ist frühestens zum nächsten Abbuchungsturnus gemäß §3 (I) möglich.
(IV) An Feiertagen findet regelmäßig nach Ankündigung eine Stunde für Erwachsene und Jugendliche statt. In den Kinderprogrammen "Budokids" und "Junge Tiger" entfällt der Unterricht an Feiertagen.
(V) Bei einer vorübergehend erforderlichen Schulschließung (zB Lockdown, höhere Gewalt, Reparatur) wird ersatzweise ein geeignetes Unterrichtsangebot "online" (zB Zoom) zur Verfügung.
(I) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
(II) Selbstverschuldete Sachbeschädigung in der Übungshalle oder in den Umkleideräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
(III) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet. Unkameradschaftliches Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern oder der Trainingsleitung sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes können die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft seitens KWON zur Folge haben.
(IV) Während des Unterrichts wird üblicherweise der Dobok der KWON Kampfkunstschule getragen. Der weiße Trainingsanzug mit dem Schnitt und Logo der Schule gewährleistet ein einheitliches Erscheinungsbild.
(V) Zu speziellen Anlässen und Sondertrainings (zB functional stretch, Akrobatik, Sommertraining, Trainingslager) kann die Kleidungsordnung aus Abs I und II aufgehoben werden.
(I) Der Unterrichtsbeitrag wird im Turnus von vier Kalenderwochen per Lastschrift abgebucht.
(II) Rücklastschriften infolge unzureichender Deckung werden dem Kontoinhaber nebst Rücklast- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal 10€ in Rechnung gestellt werden.
(III) Bei einer vorübergehend erforderlichen Schulschließung (zB Lockdown, höhere Gewalt, Reparatur) wird das Unterrichtsverhältnis nicht unterbrochen. An Stelle des vor Ort Unterrichts tritt dann ein vollwertiges Alternativprogramm gemäß §1 (V).
Die KWON Kampfkunstschule nutzt für Buchaltung und Bankwesen unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen einen externen Abrechnungsservice.
Für Anfragen und Anliegen zu den obigen Themen erreichen Sie das Buchhaltungsbüro per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(I) Die Beendigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Die Schriftform ist auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gewahrt. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe beim Lehrpersonal erfüllt dieses Erfordernis nicht.
(II) Seitens KWON gilt eine Beitragsgarantie für die Rahmenlaufzeit von 24 Monaten. Die Mitgliedschaft kann seitens des Mitglieds aber schon zum 12. Monat oder zum 18. Monat vorzeitig und grundlos beendet werden (Sonderkündigungstermine).
(III) Die Frist zur Kündigung beträgt 1 Monat zum Ende der Rahmenlaufzeit bzw. 1 Monat zum nächstmöglichen Sonderkündigungstermin gemäß §5 II.
(IV) Nach dem Ende der Rahmenlaufzeit läuft die Mitgliedschaft unbefristet weiter und kann beidseitig mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
(I) Die Mitgliedschaft kann auf Antrag beitragsfrei gestellt werden, wenn der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen über einen Zeitraum von mind. 4 zusammenhängende Kalenderwochen nicht besucht werden kann.
(II) Der Antrag auf "Beitragsfreistellung aus sonstigen Gründen" muss schriftlich oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden und einen entsprechenden Nachweis (z.B Attest) enthalten.
(III) Die Beitragsfreistellung kann erst ab dem Zeitpunkt vollständigen Antragstellung gemäß Abs. (II) erfolgen, aber nicht rückwirkend.
(I) Kann die Mitgliedschaft aus anderen als den in §6 genannten Gründen für mindestens 4 Wochen nicht aktiv ausgeübt werden, kann sie auf Antrag für diesen Zeitraum ausgesetzt werden.
(II) An die Stelle der aktiven Mitgliedschaft tritt dann eine Passivmitgliedschaft, für die lediglich ein Verwaltungs-, Verbands- und Versicherungsbeitrag iHv insgesamt 3,50€/Woche erhoben wird.
(III) Die aktive Mitgliedschaft ruht während der Unterbrechung und verlängert sich automatisch um den ausgesetzten Zeitraum.
(IV) Der Antrag auf "Unterbrechung aus sonstigen Gründen" muss schriftlich oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden. Die Unterbrechung kann erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen, nicht rückwirkend.
(I) Für Prüfungen, die zum Erreichen des nächsten Gürtelgrades führen, fallen folgende Prüfungsgebühren an.
Gürtelprüfungen:
9.-6. Kup 25€ | 5.-2. Kup 35€ | 1. Kup 50€
I. DAN 100€ | II. DAN 150€ | III. DAN 200€
Steifentests (Hodori und Tiger) 20€
(II) Die Prüfungsgebühren werden per Lastschrift nach bestandener Prüfung eingezogen. Eine nicht bestandene Prüfung wird nicht berechnet.
(I) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden folgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Emailadresse, Bankverbindung, Eintrittsdatum, Prüfungsdaten
(II) Vorgenannte Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur vom Vertragspartner und dem bestellten Buchhaltungsbüro gemäß §4 eingesehen. Es wird versichert, dass die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der vorgenannten Daten nur insoweit erfolgt, als es zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
(III) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Weiterhin steht jedem Mitglied das Recht zu, Auskunft über Inhalt und Umfang der Datenerhebung zu verlangen. Etwaige Anfragen sind an folgenden Kontakt zu richten:
KWON Kampfkunstschule, Claus Moos, Regensburger Straße 145, 85055 Ingolstadt bzw. an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(I) Kampfsportler/innen aus anderen Schulen uns Systemen sind uns jederzeit willkommen. Wir freuen uns immer über Gäste!
(1) Taekwondo und Karate Übende können zum Gasttraining den Anzug und Gurt ihrer Schule tragen und nehmen gemäß Ihrer dortigen Graduierung am Training teil.
(2) Kampfsportler aus anderen Kampfkünsten bitten wir, das Training in regulärer Sportbekleidung zu besuchen.
(II) Regelungen für einen dauerhaften Schulwechsel zu KWON
(1) Sportler/innen aus Schulen im "Traditional Taekwon-Do Centers e.V." Dachverband können das Training sofort mit der Graduierung ihrer Heimatschule fortsetzen. Dasselbe gilt, wenn der bisherige Schulleiter seine letzte DAN-Prüfung direkt bei Großmeister Kwon, Jae-Hwa abgelegt hat.
(2) Schüler anderer Schulen als den in Abs. 2 Satz 1 genannten können nach einer Einlernphase eine angemessene Anerkennungsprüfung ablegen.
KWON Center | Regensburger Straße 145, 85055 Ingolstadt | Haltestelle: Schellingstraße | Linien 21, 70
Montag – Freitag
16:30 – 22:00
Sonn- und Feiertag
17:30 – 21:00
Member Area