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Mitglied­schaft
Mitglied­schaft

die wichtigsten Infos zu Deiner Mitgliedschaft bei KWON

§1 Trainingsangebot

(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch im eingeschriebenen Kursprogramm.

(II) Das Trainingsangebot richtet sich dabei nach dem aktuellen Stunden- und Terminplan unter kwon.center/kurszeiten

(III) An Feiertagen findet regelmäßig und nach Ankündigung Training für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren statt. In den Kinderprogrammen entfällt der Unterricht an Feiertagen.

§2 Schulordnung
Schulordnung und Haftung

(I) Für den Verlust mitgebrachter Kleidung und Wertgegenstände haftet KWON nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(II) Sachbeschädigung in der Übungshalle oder in den Umkleideräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.

(III) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet. Unkameradschaftliches Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern oder der Trainingsleiter sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes können die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft seitens KWON zur Folge haben.

Trainingsbekleidung

(IV) Als Trainingsbekleidung ist der Trainingsanzug (Dobok) mit dem Logo der KWON Kampfkunstschule vorgeschrieben.

(V) Zu speziellen Anlässen und Sondertrainings (zB Functional Stretch, Akrobatik, Sommertraining, Trainingslager) kann die Bekleidungs­ordnung aus Abs. IV aufgehoben werden.

Beiträge und sonstige Gebühren
§3 Beitragszahlung

(I) Der Unterrichtsbeitrag wird im Turnus von vier Kalenderwochen per Lastschrift abgebucht. Die Abbuchungen erfolgen standardmäßig in den KW 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45 und 49.

(II) Der Wegfall eines eventuellen Rabattgrunds (z.B Geschwister-, Familien- oder Studentenrabatt) ist unverzüglich anzugeben. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls ist der entsprechende Beitrag ohne die Rabattierung fällig.

(III) Eventuelle Schließzeiten gemäß Terminkalender unter kwon.center/kurszeiten sind im Beitrag eingepreist und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung.

(IV) Bei einer vorübergehenden Unmöglichkeit des Vor-Ort Trainings gemäß §1 Abs. 4 wird ein geeignetes Alternativprogramm angeboten. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt bestehen.

§3a Starterpaket

(I) Bei Anmeldung erhält das Neumitglied ein Starterpaket, das neben dem Anzug weitere Trainingsutensilien sowie die Onboarding Gebühren enthält.

(II) Die Kosten für das Starterpaket werden einmalig zusammen mit der ersten Beitragszahlung abgebucht.

§3b Fleißkarte

(I) In den Kursprogrammen BUDOKIDS, HODORI und JUNGE TIGER erhalten die Kinder Fleißkarten, auf denen der Trainingseinsatz motivierend festgehalten wird.

(II) Beim Erreichen von Zwischenzielen (Sterne) erhalten die Kinder hochwertige Fleißprämien. Diese sind im Beitrag enthalten.

§4 Prüfungsgebühren

Kinder
Teilnahme am Prüfungstag: 25€


Jugend und Erwachsene

9. KUP (weiß-gelb) 25€
8. KUP (gelb) 25€
7. Kup (gelb-grün) 25€
6. KUP (grün) 25€
5. KUP (grün-blau) 35€
4. KUP (blau) 35€
3. KUP (blau-rot) 35€
2. KUP (rot) 35€
1. KUP (rot-schwarz) 50€
Schwarzgurtprüfung I. DAN: 100€
Schwarzgurtprüfung II. DAN: 150€
Schwarzgurtprüfung III. DAN: 200€

In den Prüfungsgebühren sind alle Aufwendungen für Gürtel, Urkunden, Prüferkosten und Bruchtestmaterial bereits enthalten.

weitere Vertrags­bedingungen
§5 Buchhaltung, Zahlungsdienstleister

(I) KWON beauftragt für die Buchhaltung, das Vertragswesen und das Forderungs­management einen externen Zahlungsdienstleister.

(II) Für entsprechende Anfragen erreichen Sie die Abrechnungsstelle über This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

§6 Beenden der Mitgliedschaft

(I) Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe bei den Übungsleitern ist nicht ausreichend. Eine Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. genügt der Schriftform.

(II) Die Mitgliedschaft hat eine 24-monatige Rahmenlaufzeit mit garantiert gleichbleibendem Beitrag.

(III) Während der Rahmenlaufzeit stehen dem Mitglied gemäß der gewählten Tarifoption aber schon vorzeitige Kündigungstermine zu, je nach Tarif alle vier Wochen bzw. drei, sechs oder zwölf Monate.

(IV) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Rahmenlaufzeit automatisch zu den Konditionen des 4-Wochen-Tarifs weiter und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Der Wechsel in eine günstigere, längere Laufzeit ist stets möglich

§7 Trainingspause

(I) In den Kinderprogrammen BUDOKIDS, HODORI, JUNGE TIGER kann ein Antrag auf Pausieren der aktiven Mitgliedschaft gestellt werden, wenn das Training mindestens vier zusammenhängende Kalenderwochen lang nicht besucht werden kann.

(II) Während einer solchen Trainingspause wird dann lediglich aktuell anfallende Kostenanteil für Verband, Versicherung und Verwaltung erhoben. Die aktuell anfallenden Freihaltekosten belaufen sich auf 8€ pro Kalenderwoche (Stand: 1.1.2024)

(III) Die Beantragung der Trainingspause muss per Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe bei den Übungsleitern ist nicht ausreichend.

(IV) Die Trainingspause kann frühestens ab der dem Antrag folgenden Kalenderwoche berücksichtigt werden, nicht jedoch rückwirkend.

(V) Für den beantragten Zeitraum erfolgt eine Gutschrift des Differenzbetrags auf das Konto des Zahlungspflichtigen.

(VI) Die Trainingspause unterbricht die vertragliche vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft, d.h. das Ende der Laufzeit gemäß §6 verlängert sich um die Dauer der Pause.

(VI) Die in §7 angebotene Regelung beruht vollständig auf Kulanz und gewährt keinen vertraglich begründeten Rechtsanspruch. Es liegt damit im Ermessen der KWON Kampfkunstschule, dem individuellen Antrag statt zu geben.

sonstiges
Schulwechsel

Sportler/innen aus Schulen im "Traditional Taekwon-Do Centers e.V." Dachverband können das Training sofort mit der Graduierung ihrer Heimatschule fortsetzen. Dasselbe gilt, wenn der bisherige Schulleiter seine letzte DAN-Prüfung direkt bei Großmeister Kwon, Jae-Hwa abgelegt hat.

Schüler anderer Schulen legen nach angemessener Einlernphase eine  Anerkennungsprüfung ab.

Gasttraining

Kampfsportler/innen aus anderen Schulen uns Systemen sind uns jederzeit willkommen. Wir freuen uns immer über Gäste! Der einmalige Schulbesuch ist kostenfrei.

Taekwondo und Karate Übende können zum Gasttraining den Anzug und Gurt ihrer Schule tragen und nehmen gemäß Ihrer dortigen Graduierung am Training teil. Kampfsportler aus anderen Kampfkünsten bitten wir, das Training in regulärer Sportbekleidung zu besuchen. 

Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

(I) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden folgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefon
  • Emailadresse
  • Bankverbindung
  • Eintrittsdatum
  • Prüfungsdaten

(II) Vorgenannte Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur vom Vertragspartner und dem bestellten Buchhaltungsbüro gemäß §4 VB eingesehen. Es wird versichert, dass die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der vorgenannten Daten nur insoweit erfolgt, als es zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(III) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Weiterhin steht jedem Mitglied das Recht zu, Auskunft über Inhalt und Umfang der Datenerhebung zu verlangen. Etwaige Anfragen sind an folgenden Kontakt zu richten:

KWON Kampfkunstschule
Herr Claus Moos
Regensburger Straße 145
85055 Ingolstadt

bzw. an 
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