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Mitglied­schaft
Mitglied­schaft

die wichtigsten Infos zu Deiner Mitgliedschaft bei KWON

§1 Trainingsangebot

(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch im eingeschriebenen Kursprogramm.

(II) Das Trainingsangebot richtet sich dabei nach dem aktuellen Stunden- und Terminplan unter kwon.center/kurszeiten

(III) An Feiertagen findet regelmäßig und nach Ankündigung Training für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren statt. In den Kinderprogrammen entfällt der Unterricht an Feiertagen.

§2 Schulordnung
Schulordnung und Haftung

(I) Für den Verlust mitgebrachter Kleidung und Wertgegenstände haftet KWON nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(II) Sachbeschädigungen in der Übungshalle oder in den Umkleideräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.

(III) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet. Unkameradschaftliches Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern oder der Trainingsleitung sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes können den sofortigen Ausschluß vom Training zur Folge haben.

Trainingsbekleidung

(IV) Als Trainingsbekleidung ist der Trainingsanzug (Dobok) mit dem Logo der KWON Kampfkunstschule vorgeschrieben.

(V) Zu speziellen Anlässen und Sondertrainings (zB Functional Stretch, Akrobatik, Sommertraining, Trainingslager) kann die Bekleidungs­ordnung aus Abs. IV aufgehoben werden.

Beiträge und sonstige Gebühren
§3 Beitragszahlung

(I) Der Unterrichtsbeitrag wird im Turnus von vier Kalenderwochen per Lastschrift abgebucht. Die Abbuchungen erfolgen damit in den Kalenderwochen 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45 und 49.

(II) Der Wegfall eines eventuellen Rabattgrunds (z.B Geschwister-, Familien- oder Studentenrabatt) ist unverzüglich anzugeben. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls ist der entsprechende Beitrag ohne die Rabattierung fällig.

(III) Eventuelle Schließzeiten gemäß Terminkalender unter kwon.center/kurszeiten sind im Beitrag eingepreist und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung.

(IV) Bei einer vorübergehenden Unmöglichkeit des Vor-Ort Trainings gemäß §1 Abs. 4 wird ein geeignetes Alternativprogramm angeboten. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt bestehen.

§3a Starterpaket

(I) Bei Anmeldung erhält das Neumitglied ein Starterpaket. Enthalten sind der Anzug, ein Sportbeutel, die Mitgliedskarte sowie weitere Artikel von KWON.

(II) Die Kosten für das Starterpaket werden einmalig zusammen mit der ersten Beitragszahlung abgebucht.

§3b Fleißkarte

(I) In den Kursprogrammen BUDOKIDS, HODORI und JUNGE TIGER erhalten die Kinder Fleißkarten, auf denen der Trainingseinsatz motivierend festgehalten wird.

(II) Beim Erreichen von Zwischenzielen (Sterne) erhalten die Kinder hochwertige Fleißprämien. Diese sind im Beitrag enthalten.

§4 Prüfungsgebühren

Kinder
Teilnahme am Prüfungstag: 25€


Jugend und Erwachsene

9. KUP (weiß-gelb) 30€
8. KUP (gelb) 35€
7. Kup (gelb-grün) 35€
6. KUP (grün) 40€
5. KUP (grün-blau) 40€
4. KUP (blau) 45€
3. KUP (blau-rot) 45€
2. KUP (rot) 55€
1. KUP (rot-schwarz) 65€
Schwarzgurtprüfung I. DAN: 150€
Schwarzgurtprüfung II. DAN: 200€
Schwarzgurtprüfung III. DAN: 250€

In den Prüfungsgebühren gemäß der Finanzordnung des Dachverbands Traditional Taekwondo Centers e.V. sind alle Aufwendungen für Gürtel, Urkunden, Prüfer und Bruchtestmaterial enthalten.

Stand: 20. März 2024

weitere Vertrags­bedingungen
§5 Buchhaltung, Zahlungsdienstleister

(I) KWON beauftragt für die Buchhaltung, das Vertragswesen und das Forderungs­management einen externen Zahlungsdienstleister.

(II) Für entsprechende Anfragen erreichen Sie die Abrechnungsstelle über This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

§6 Beenden der Mitgliedschaft

(I) Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe bei den Übungsleitern ist nicht ausreichend. Eine Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. genügt der Schriftform.

(II) Die Mitgliedschaft hat eine 24-monatige Rahmenlaufzeit mit garantiert gleichbleibendem Beitrag.

(III) Während der Rahmenlaufzeit stehen dem Mitglied gemäß der gewählten Tarifoption aber schon vorzeitige Kündigungstermine zu, je nach Tarif alle vier Wochen bzw. drei, sechs oder zwölf Monate.

(IV) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Rahmenlaufzeit automatisch zu den Konditionen des 4-Wochen-Tarifs weiter und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Der Wechsel in eine günstigere, längere Laufzeit ist stets möglich

§7 Trainingspause

(I) In den Kinderprogrammen BUDOKIDS, HODORI, JUNGE TIGER kann ein Kulanzantrag auf Unterbrechung der Mitgliedschaft gestellt werden, wenn das Training mindestens vier Kalenderwochen in Folge nicht besucht werden kann.

(II) Während einer solchen Trainingspause wird anstelle des Beitrags nur eine Freihaltegebühr erhoben, wodurch die laufenden Kosten für Versicherung und Verwaltung abgedeckt werden. Die aktuell anfallenden Freihaltegebühr beläuft sich auf 8€ pro Kalenderwoche (Stand: 1.1.2024)

(III) Die Beantragung der Trainingspause muss per Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe bei den Übungsleitern ist nicht ausreichend.

(IV) Die Pause kann frühestens ab der dem Antrag folgenden Kalenderwoche berücksichtigt werden, nicht jedoch rückwirkend.

(V) Für den beantragten Zeitraum erfolgt eine Gutschrift auf das Konto des Zahlungspflichtigen.

(VI) Die Trainingspause unterbricht die aktive Mitgliedschaft, wodurch sich die Sonderkündigungstermine und die Rahmenlaufzeit gemäß §6 um die Zeit der Unterbrechung nach hinten verschieben.

(VII) Die hier angebotene Regelung beruht vollständig auf Kulanz und gewährt keinen vertraglich begründeten Rechtsanspruch.
Es liegt im Ermessen der KWON Kampfkunstschule, dem individuellen Antrag statt zu geben.

sonstiges
Schulwechsel

Sportler/innen aus Schulen im "Traditional Taekwon-Do Centers e.V." Dachverband können das Training sofort mit der Graduierung ihrer Heimatschule fortsetzen. Dasselbe gilt, wenn der bisherige Schulleiter seine letzte DAN-Prüfung direkt bei Großmeister Kwon, Jae-Hwa abgelegt hat.

Schüler anderer Schulen legen nach angemessener Einlernphase eine  Anerkennungsprüfung ab.

Gasttraining

Kampfsportler/innen aus anderen Schulen uns Systemen sind uns jederzeit willkommen. Wir freuen uns immer über Gäste! Der einmalige Schulbesuch ist kostenfrei.

Taekwondo und Karate Übende können zum Gasttraining den Anzug und Gurt ihrer Schule tragen und nehmen gemäß Ihrer dortigen Graduierung am Training teil. Kampfsportler aus anderen Kampfkünsten bitten wir, das Training in regulärer Sportbekleidung zu besuchen. 

Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

(I) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden folgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefon
  • Emailadresse
  • Bankverbindung
  • Eintrittsdatum
  • Prüfungsdaten

(II) Die angegebenen personenbezogenen Daten werden auf Datenverarbeitungssystemen der KWON Kampfkunstschule gespeichert und für Verwaltungszwecke verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur in Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der Schule und auf Anforderung der zuständigen Fachverbände für deren Verwaltungszwecke. Eine vertrauliche Behandlung der Daten wird zugesichert.

(III) Es kann jederzeit schriftlich Auskunft über die gespeicherten Daten angefordert werden und Korrektur verlangt werden, soweit die Daten unrichtig oder unvollständig sind. Eine Löschung kann nur verlangt werden, soweit die Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse der Schule oder der Fachverbände nicht mehr notwendig sind. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Auskünfte über Inhalt und Umfang der Datenerhebung zu verlangen. Etwaige Anfrage sind an folgenden Kontakt zu richten:

KWON Kampfkunstschule
Herr Claus Moos
Regensburger Straße 145
85055 Ingolstadt

bzw. an 
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